Praeambel

Präambel des California Church and University Institute

Wir praktizieren den freien Glauben. Die Mitgliedschaft bei uns ist frei von Kosten oder Verpflichtungen.

 
Jegliche Art von Lebewesen sollte durch jedes Mitglied unserer Kirche respektiert, akzeptiert und geschützt werden.
Auch sollte diesen jegliche Freiheit gewährt und von niemandem die Privatsphäre verletzt werden.
Wir glauben an die Evolution und schreiben daher Niemandem eine Gottheit o.Ä. vor.
In unserer Kirche herrscht kein Glaubenszwang, daher steht es den Mitgliedern unserer Kirche selbstverständlich frei, in jeder anderen Glaubensinstitution Mitglied zu sein und deren Regeln anzunehmen und/oder zu befolgen.

 

Aufgrund der vorgenannten Aspekte gelten für uns folgende Richtlinien:
 

1. Artikel: Mitgliedschaft

  1. Jede Person, die durch Spende einen Titel des California Church and University Institute verliehen bekommt, wird automatisch Mitglied des California Church and University Institute. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und zieht keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich.
  2. Die Mitgliedschaft im California Church and University Institute wird nicht durch den Glauben oder der Anhängerschaft zu einer anderen Religion beeinflusst, d. h., dass jede/r, der oder die einer anderen Glaubensrichtung/Glaubensgemeinschaft angehört, Mitglied des California Church and University Institute werden kann.
  3. Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied jederzeit beendet werden. Nachteile entstehen hierbei nicht.


2. Artikel: Kinder- und Jugendschutz

  1. Kinder genießen als eigenständige Personen den bedingungslosen Schutz der Mitglieder des California Church and University Institute vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung.
  2. Vor Gefährdung ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung sind Kinder und Jugendliche zu schützen.


3. Artikel: Freiheit von Kunst und Wissenschaft

  1. Wissenschaft, Kunst, Lehre und Forschung sind frei.
  2. Sofern die Menschenwürde oder die natürlichen Lebensgrundlagen verletzt, gefährdet oder bedroht werden, widerspricht dies den Selbstrichtlinien der Mitglieder des California Church and University Institute.


4. Artikel: Kirchen und Religionsgesellschaften

  1. Sofern nicht das Gemeinwohl der Menschheit gefährdet wird, sind Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgesellschaften frei wähl- und ausübbar sowie frei von Zensur.


5. Artikel: Petitionsrecht

  1. Jeder ist befugt und berechtigt, sich allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen, schriftlich mit Beschwerden oder Anregungen/Bitten an den Vorstand des California Church and University Institute zu wenden.
  2. Ein begründeter Bescheid durch den Vorstand des California Church and University Institute erfolgt in angemessener Frist.


6. Artikel: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und weltliche Integration

  1. Jedes Mitglied des California Church and University Institute ist gehalten, an der Verwirklichung der Ziele der Mitglieder des California Church and University Institute beizutragen.
  2. Jedes Mitglied des California Church and University Institute hat sich gegenüber einer Gastgemeinschaft so zu verhalten, wie es einem Mitglied des California Church and University Institute gebührt. Auch lebt jedes Mitglied des California Church and University Institute in friedlicher Gemeinschaft mit allen Völkern dieser Erde.


7. Artikel: Gleichstellung und Förderung der Individuen

  1. Aufgabe der Mitglieder des California Church and University Institute ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von allen Menschen unseres Planeten, insbesondere die der Träger der öffentlichen Würden unseres Volkes.