Doktortitel im Personalausweis

Tragen und führen der Titel

Im Zuge der Kultusministerkonferenz aus April 2000 erging der Beschluss, dass kirchliche Titel führbar sind. Hierbei zu beachten ist, dass es sich bei kirchlichen Titeln nicht um akademische Grade handelt. Gekaufte akademische Grade sind nicht führbar. Dem hingegen sind offiziell verliehene kirchliche Ehrentitel, die durch eine finanzielle Unterstützung erworben wurden, rechtmäßig führbar. Hierzu erging im August 2004 der Beschluss des bayerischen Wissenschaftsministeriums, welcher sich fast vollumfänglich mit dem vorbenannten Beschluss der Kultusministerkonferenz deckt. Aus den vorbenannten Beschlüssen ergeben sich auch die Voraussetzungen zum Führen von kirchlichen Ehrentiteln. Hierzu bleibt festzuhalten, dass ein kirchlicher Ehrentitel dann offiziell geführt werden kann, wenn er nicht mit einem akademischen Grad verwechselbar ist (BGH GA 1966, 279). Auch müssen die ausstellende Behörde und die Herkunftsbezeichnung erkennbar sein. Daher müssen unsere Titel so geführt werden, dass eine Verwechslung mit akademischen Graden ausgeschlossen ist. Folgende Merkmale müssen klar erkennbar sein:

  1. dass es sich um einen kirchlichen Ehrentitel (h.c.) handelt
  2. welches Fachgebiet
  3. Herkunftsland

Eine Nostrifikation (Anrechnung bzw. die Anerkennung von Schulzeugnissen und Diplomen, die nach einem ausländischen Lehrplan erworben wurden) ist nicht erforderlich.

Einige Reporter verschiedener TV Sender (zuletzt ein Reporter von "ZDF WISO", Sendung vom 29.10.2012) haben versucht unsere oder andere Ehrendoktortitel oder ähnlich aussehende Urkunden bei den zuständigen Meldeämtern in den Personalausweis eintragen zu lassen.

In den meisten Fällen kam es tatsächlich zum Eintrag des Doktortitels in den Personalausweis. Alle Reporter haben dies aber sofort aufgeklärt und den Eintrag wieder entfernen lassen.

Unsererseits wird hiervon klar abgeraten, da es sich bei einem kirchlichen Ehrentitel nicht um einen akademischen Grad handelt. Das Führen des kirchlichen Ehrentitels im Bundespersonalausweis könnte zu Verwechslungen führen. Das unberechtige Tragen bzw. Führen eines akademischen Grades stellt eine Straftat dar.

Achten Sie in jedem Fall immer auf folgende Schreibweise:

Name Zuname
Doctor h.c. of metaphysics, CCU Institute (USA)

oder

Doctor h.c. Name Vorname of metaphysics, (CCU/USA)

Bitte kürzen Sie den kirchlichen Bereich nur dann ab, wenn definitiv keine Verwechslung mit einem inländischen oder ausländischen akademischenTitel stattfinden kann. Die Verantwortung für das gesetzeskonforme Tragen der Titel im jeweiligen Land trägt der Erwerber.

Achtung:

Den Ehrentitel "of divinity" dürfen Sie nicht "div." abkürzen, da "div." in Deutschland für Doktortitelträger steht, die mehr als 3 Doktortitel haben (siehe Doctor multi).

Die CCU bietet Ihnen kirchliche Ehrentitel an, die sich auf rein kirchliche Aspekte gründen und als solche von Verwechslungen im Sinne des § 132a ausgeschlossen sind. Die CCU fällt aufgrund der vorbenannten Tatsachen nicht unter den Bereich „Titelhandel“ und Sie dürfen die verliehenen Titel sodann in der vorbezeichneten Weise führen.

Die Titel können bei uns gekauft bzw. erworben werden. Dies ist möglich, da wir die Kirche durch jeden Titelkauf finanziell unterstützen.

Für die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen ist der Käufer selbst verantwortlich.

Unsere Einrichtung bemüht sich derzeit, einen Studiengang mit möglichem Doktorgrad als Abschluss zu verwirklichen.

Ist dies gelungen, so dürfen all unsere Titel weltweit mit dem Zusatz h.c. ohne Angabe des spezifischen Fachgebietes oder der verleihenden Institution geführt werden.

Mit Ihrer Spende bringen Sie uns diesem Ziel einen Schritt näher!